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I Allgemeines
1.Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge
und Angaben auf technischem Gebiet erfolgen unverbindlich.
2.Die durch einen Kostenvoranschlag
bedingten Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn der Auftrag nicht
oder in verändertem Umfang ausgeführt wird.
3.Bei Instandsetzungsaufträgen
sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst
während der Arbeit zeigen. Statt die Instandsetzung unmittelbar auszuführen,
dürfen auch ganz oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände
im Austausch geändert werden.
4.Jede Berechnung erfolgt auf der
Grundlage der am Tage der Leistung gültigen Preise, inkl. Mehrwertsteuer.
5.Die Preise verstehen sich, sofern
im Angebot nichts anderes vereinbart, ab Werk, ausschließlich Verpackung,
bei Steuerungen Maschinen und Anlagen ferner ausschließlich Montage
und Inbetriebnahme.
6.Telegrafische und telefonische
Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Kunden an. Mündliche
Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei sofortiger
Lieferung gilt die Berechnung als Bestätigung der mündlich zugesagten
Bedingungen.
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II Auslieferung und
Versand
1.Alle Angaben über Liefertermine
sind unverbindlich.
2.Höhere Gewalt, besondere
Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen
können, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder dem Vorlieferer,
berechtigen uns, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten
oder die Leistung hinauszuschieben, ohne das dem Kunden hieraus Ansprüche
erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem
Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
3.Der Versand geschieht stets auf
Kosten und Gefahr des Kunden.
4. Wird der Versand auf Wunsch des
Kunden verzögert, so werden ihm durch die Lagerung entstandenen Kosten
berechnet, die Gefahr geht vom Zeitpunkt der Bereitstellung auf den Käufer
über.
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III Beanstandungen
1.Beanstandungen wegen unvollständigen
oder unrichtiger Leistungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel,
sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind unverzüglich,
spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen.(Ausschlussfrist).
2.Andere Mängel sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3.Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung
von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung oder
die Leistung als angenommen.
4.Unsere Verpflichtung beschränkt
sich in jedem Fall auf die Nachlieferung bzw. Gewährleistung gemäß
IV. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden werden nicht ersetzt.
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IV Gewährleistung
1.Wir leisten Gewähr für
zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit, entsprechend dem
jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder
der Ausführung, die vor Erfüllung eines Auftrages an einer Ware
allgemein vorgenommen werden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
2.Die Gewährfrist beträgt
bei Lieferung neuer Erzeugnisse grundsätzlich 6 Monate ab Ausführung
der Arbeit mit Einschränkungen gemäß Ziffer 2.
4. Erkennen wir einen Gewährleistungsfall
ausdrücklich an, so werden bei porto- oder frachtfreier Einsendung
die mangelhaften Teile nach unserer Wahl kostenlos instandgesetzt oder
ersetzt. Ersetzt werden stets nur die Teile, die den Mangel aufweisen
und die durch den Mangel trotz sachgemäßer Behandlung des Liefergegenstandes
zwangsläufig beschädigten Teile. Findet die Instandsetzung beim
Kunden statt, so gehen Wegzeit- und Fahrkosten des Beauftragten zu Lasten
des Kunden. Bei anderen Erzeugnissen trägt der Kunde Aus- und Einbaukosten,
Fracht, Verpackung, sowie Wegzeit und Fahrkosten eines Mechanikers.
5.Ein Anspruch auf Wandlungen oder
Minderung besteht nicht, es sei denn, das wir nicht in der Lage sind,
den Mangel zu beheben.
6.Die Gewährleistung erlischt,
wenn der Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung von fremder Seite oder
durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung
erlischt weiter, wenn Bedienungsvorschriften nicht befolgt werden.
7.Natürlicher Verschleiß
und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von
der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht
für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise der Erzeugnisse
durch unsachgemäße Einlagerung, klimatische oder sonstige Einwirkungen.
Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern
oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz unseres
vorherigen Hinweises die Konstruktion der das Material vorschrieben hat.
8.Im übrigen gelten die besonderen
Gewährleistungsbestimmungen, die aus den Garantiekarten ersichtlich
sind, die der verkauften Ware beigegeben werden.
9.Gewährleistungsansprüche
werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich (vgl. Abschnitt
III) schriftlich erhoben werden. Außerdem muß sofort und ausdrücklich
kostenlose Instandsetzung verlangt werden. Durch die Instandsetzung oder
Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert
oder erneuert.
10.Für Fremderzeugnisse beschränkt
sich unsere Gewähr auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche,
die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zusteht.
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V Haftung
1.Wir haften nicht für Schäden
und Verluste durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Explosion und höhere
Gewalt, sowie bei Überführungsfahrten, auch wenn sie ohne besonderen
Auftrag nach unserem Ermessen stattfanden, entstehen.
2.Soweit nicht in diesen Bedingungen
etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden,
insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen
Verschuldens bei Vertragsschluss, in dem gesetzlich zulässigen Umfang
ausgeschlossen
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VI Eigentumsvorbehalt
und Sicherheit
1.Bis zur Vollständigen Befriedigung
sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten
wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor. Im Falle der Verarbeitung
der Erzeugnisse erwerben wir Miteigentum. Die Miteigentumsanteile bestimmen
sich nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeitenden
und verbundenen Erzeugnisse.
2. Weiterverkäufern ist die
Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftszugang
widerruflich gestattet. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung.
Die aus den Verkäufen unserer Waren usw., den Wiederverkäufern
entstehenden Forderungen, werden hiermit im Voraus an uns abgetreten.
3. Wird unser Eigentum gepfändet,
so hat der Kunde uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
4. Wir sind jederzeit berechtigt,
die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen. Machen wir
von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur ein Rücktritt vom Vertrage
vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
5. Die für uns bestehenden
und uns gewährten Sicherheiten (z.B. Pfandrecht) haften für
alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
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VII Retouren
Bei Retouren, gleichgültig
aus welchem Grund, behalten wir uns vor, die Bearbeitungskosten, die Wertminderung,
den entgangenen Gewinn, sowie sonstige uns durch die Rücknahme entstehenden
Kosten, zu berechnen.
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VIII Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlungstermine nennen wir
auf der Vorderseite unserer Rechnungen. Bei Zielüberschreitung berechnen
wir Ihnen die Kosten, die durch die Kreditbeanspruchung entstehen.
2. Zahlungen werden stets auf die
älteste, fällige Rechnung verrechnet.
3. Einbau- und Instandsetzungsarbeiten
sind grundsätzlich ohne Abzug netto Kasse zu begleichen.
4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen.
5. Kommt ein Kunde in Zahlungsverzug
oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß,
so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch
im Falle einer Stundung, zur sofortigen Bezahlung fällig. Dies gilt
auch, wenn wir Wechsel oder Schecks entgegen genommen haben. Außerdem
sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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IX Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Gotha . Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche auf
Wechsel und Schecks.
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