Allgemeine Geschäftsbedingungen
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I Allgemeines
    1.Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge und Angaben auf technischem Gebiet erfolgen unverbindlich.
    2.Die durch einen Kostenvoranschlag bedingten Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn der Auftrag nicht oder in verändertem Umfang ausgeführt wird.
    3.Bei Instandsetzungsaufträgen sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Arbeit zeigen. Statt die Instandsetzung unmittelbar auszuführen, dürfen auch ganz oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände im Austausch geändert werden.
    4.Jede Berechnung erfolgt auf der Grundlage der am Tage der Leistung gültigen Preise, inkl. Mehrwertsteuer.
    5.Die Preise verstehen sich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart, ab Werk, ausschließlich Verpackung, bei Steuerungen Maschinen und Anlagen ferner ausschließlich Montage und Inbetriebnahme.
    6.Telegrafische und telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Kunden an. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung gilt die Berechnung als Bestätigung der mündlich zugesagten Bedingungen.
II Auslieferung und Versand
    1.Alle Angaben über Liefertermine sind unverbindlich.
    2.Höhere Gewalt, besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder dem Vorlieferer, berechtigen uns, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Leistung hinauszuschieben, ohne das dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
    3.Der Versand geschieht stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
    4. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet, die Gefahr geht vom Zeitpunkt der Bereitstellung auf den Käufer über.
III Beanstandungen
    1.Beanstandungen wegen unvollständigen oder unrichtiger Leistungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen.(Ausschlussfrist).
    2.Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
    3.Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung oder die Leistung als angenommen.
    4.Unsere Verpflichtung beschränkt sich in jedem Fall auf die Nachlieferung bzw. Gewährleistung gemäß IV. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden werden nicht ersetzt.
IV Gewährleistung
    1.Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder der Ausführung, die vor Erfüllung eines Auftrages an einer Ware allgemein vorgenommen werden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
    2.Die Gewährfrist beträgt bei Lieferung neuer Erzeugnisse grundsätzlich 6 Monate ab Ausführung der Arbeit mit Einschränkungen gemäß Ziffer 2.
    4. Erkennen wir einen Gewährleistungsfall ausdrücklich an, so werden bei porto- oder frachtfreier Einsendung die mangelhaften Teile nach unserer Wahl kostenlos instandgesetzt oder ersetzt. Ersetzt werden stets nur die Teile, die den Mangel aufweisen und die durch den Mangel trotz sachgemäßer Behandlung des Liefergegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Findet die Instandsetzung beim Kunden statt, so gehen Wegzeit- und Fahrkosten des Beauftragten zu Lasten des Kunden. Bei anderen Erzeugnissen trägt der Kunde Aus- und Einbaukosten, Fracht, Verpackung, sowie Wegzeit und Fahrkosten eines Mechanikers.
    5.Ein Anspruch auf Wandlungen oder Minderung besteht nicht, es sei denn, das wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben.
    6.Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn Bedienungsvorschriften nicht befolgt werden.
    7.Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise der Erzeugnisse durch unsachgemäße Einlagerung, klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion der das Material vorschrieben hat.
    8.Im übrigen gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen, die aus den Garantiekarten ersichtlich sind, die der verkauften Ware beigegeben werden.
    9.Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich (vgl. Abschnitt III) schriftlich erhoben werden. Außerdem muß sofort und ausdrücklich kostenlose Instandsetzung verlangt werden. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert.
    10.Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewähr auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zusteht.
V Haftung
    1.Wir haften nicht für Schäden und Verluste durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Explosion und höhere Gewalt, sowie bei Überführungsfahrten, auch wenn sie ohne besonderen Auftrag nach unserem Ermessen stattfanden, entstehen.
    2.Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, in dem gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen
VI Eigentumsvorbehalt und Sicherheit
    1.Bis zur Vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor. Im Falle der Verarbeitung der Erzeugnisse erwerben wir Miteigentum. Die Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeitenden und verbundenen Erzeugnisse.
    2. Weiterverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftszugang widerruflich gestattet. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Die aus den Verkäufen unserer Waren usw., den Wiederverkäufern entstehenden Forderungen, werden hiermit im Voraus an uns abgetreten.
    3. Wird unser Eigentum gepfändet, so hat der Kunde uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
    4. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
    5. Die für uns bestehenden und uns gewährten Sicherheiten (z.B. Pfandrecht) haften für alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
VII Retouren
    Bei Retouren, gleichgültig aus welchem Grund, behalten wir uns vor, die Bearbeitungskosten, die Wertminderung, den entgangenen Gewinn, sowie sonstige uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten, zu berechnen.
VIII Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlungstermine nennen wir auf der Vorderseite unserer Rechnungen. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Ihnen die Kosten, die durch die Kreditbeanspruchung entstehen.
    2. Zahlungen werden stets auf die älteste, fällige Rechnung verrechnet.
    3. Einbau- und Instandsetzungsarbeiten sind grundsätzlich ohne Abzug netto Kasse zu begleichen.
    4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
    5. Kommt ein Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch im Falle einer Stundung, zur sofortigen Bezahlung fällig. Dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks entgegen genommen haben. Außerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
IX Erfüllungsort
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gotha . Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche auf Wechsel und Schecks.